Ein Baugrundstück ist ein Grundstück, das nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften mit Gebäuden bebaut werden kann.
Vom Begriff Baugrundstück ist das Bauerwartungsland deutlich abzugrenzen: Wenn eine Fläche nach „dem Stand der Bauleitplanung und der städtebaulichen Entwicklung des Gebiets eine
bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lässt“ (§ 5 Abs. II ImmoWertV). Wer also reines Bauerwartungsland kauft, spekuliert darauf, dass das
Grundstück irgendwann baureifes Land wird, und dass aus dem
Immobilienverkauf ein entsprechend hoher Gewinn realisiert wird. Art und Maß der
baulichen Nutzung ergeben sich aus den für die planungsrechtliche Zulässigkeit von
Bauvorhaben maßgeblichen Paragraphen: § 30 BauGB, § 34 BauGB und § 35 BauGB.
Un
bebaute Grundstücke, die als baureife Flächen nutzbar sind, werden nach den entsprechenden Bodenrichtwerten eingestuft.
Bodenrichtwerte sind aus den bei den Gutachterausschüssen der Gemeinden geführten
Kaufpreissammlungen ersichtlich (§ 10 ImmoWertV). Daraus lässt sich im
Vergleichswertverfahren der
Verkehrswert eines Grundstücks ableiten. Es versteht sich von selbst, dass die Preise für Bauland erheblich höher angesetzt werden, als wie für Bauerwartungsland.
Gerne verweisen Gemeinden
Kaufinteressenten auf Bestandsimmobilien, da sie in der Regel oft zu wenig Bauland ausweisen und auf die demographische Entwicklung verweisen. Angebot und Nachfrage werden marktüblich über den Preis bestimmt. Da Bauland in größeren Städten wie
München besonders knapp und der Zustrom neuer Bürger enorm ist, liegen die Preise deutlich über den Preisen als wie in ländlichen Gegenden. Letztlich determiniert die
Lage den Preis. Eine gute
Lage im Raum
München und Münchner Umland zeichnet sich durch solide Infrastruktur, gute Einkaufsmöglichkeiten und eine attraktive Wohngegend sowie perfekte
Freizeitmöglichkeiten aus.
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