Wer in Deutschland vor hat zu bauen, braucht in der Vielzahl der Fälle immer erst eine Baugenehmigung.
Mit einer
Bauvoranfrage sind Sie in der
Lage abzuklären, ob Ihr
Bauvorhaben prinzipiell genehmigungsfähig ist. Bei der
Bauvoranfrage handelt es sich um ein Verfahren, dass schon vor
Baubeginn die
Genehmigungsfähigkeit Ihres Bauvorhabens möglichst umfassend, detailliert und rechtssicher von offizieller Seite abklärt.
Nicht nur die
Bebaubarkeit eines bestimmten Grundstückes soll festgestellt werden, sondern vielmehr die Machbarkeit konkreter
Bauvorhaben in beabsichtigter Art und Weise eruiert werden und wie dieses baulich genutzt wird. Bevor also ein unbebautes
Grundstück gekauft/verkauft wird, oder entsprechend Altsubstanz auf einem
Grundstück vorhanden ist, muss vorab die
Bebaubarkeit hinreichend überprüft werden. Ein
Gebäude muss sich dabei immer in Art und Maß der
baulichen Nutzung an der
Umgebungsbebauung orientieren – die Prüfung des jeweiligen Einzelfalls ist daher immer obligatorisch.
Die
Bauvoranfrage zielt dabei häufig darauf ab, ob eine bestimmte Art bzw. ein bestimmtes Maß der
baulichen Nutzung an einem
konkreten Bauplatz überhaupt zulässig sind. Bei der
Bauvoranfrage handelt es sich in Deutschland um ein offizielles Genehmigungsverfahren, das sich aus der Einreichung der Unterlagen, der Prüfung durch die zuständige
Behörde und der Zustellung des Genehmigungsbescheides sowie dem sogenannten Bauvorbescheid zusammensetzt. Dabei ist Wert darauf zu legen, dass bereits bei der Zusammenstellung der Unterlagen der potenzielle
Bauherr bzw. ein durch ihn beauftragter Dritter sorgfältig vorgeht. Je präziser ein solches Vorhaben formuliert wird, desto genauer ist auch die Auskunft der Behörde, in welcher Form eine Planung realisierbar ist.
Weitere Begriffe:<< AufteilungsplanBaugrundstück >>Zurück zur Übersicht