Betriebskosten sind regelmäßig wiederkehrende Aufwendungen, die bei Nutzung und Unterhalt einer Immobilie anfallen (§ 556 BGB).
Wenn der
Eigentümer die
Immobilie selbst nutzt, z.B. ein
Haus oder eine Eigentumswohnung, hat er auch die
Betriebskosten zu tragen. Wenn die
Immobilie jedoch vermietet ist, werden die
Betriebskosten turnusmäßig auf den Mieter umgelegt. Dann schuldet der Mieter dem
Vermieter neben der
Kaltmiete auch die monatliche Vorauszahlung der Betriebskosten. Diese muss der
Vermieter am Ende eines Abrechnungszeitraumes mit dem Mieter in der Nebenkostenabrechnung abrechnen und detailliert dokumentieren. Zwingende Voraussetzung für die Umlage von
Betriebskosten auf den Mieter ist immer eine klare Vereinbarung im Mietvertrag. Enthält der
Mietvertrag keine genaue Regelung zu den Betriebskosten, bestimmt das Gesetz, dass die
Betriebskosten in die Miete mit einkalkuliert werden und somit vom
Vermieter selbst zu tragen sind.
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