Über den Energiebedarf einer Immobilie in München informiert der entsprechende Energieausweis.
Seit dem 01.01.1990 besteht nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) für alle Wohngebäude in Deutschland eine Ausweispflicht. Jeder Hauseigentümer ist, mit Ausnahme bei denkmalgeschützten Objekten bei der Vermietung, dem
Verkauf oder der Verpachtung des entsprechenden Gebäudes verpflichtet, bei einer Besichtigung des Objekts einen
Energieausweis vorzulegen. Wollen Sie also Ihre
Immobilie im Raum
München verkaufen wird generell ein
Energieausweis benötigt. Der
Energieausweis informiert Mieter und
Kaufinteressenten gleichermaßen über den Energieverbrauch des Gebäudes und schafft Transparenz, wenn verschiedene Objekte im Hinblick auf ihren Energiebedarf miteinander verglichen werden. Der
Energieausweis existiert prinzipiell in zwei Varianten. Ein Energiebedarfsausweis wird benötigt bei Wohngebäuden mit bis zu 4 Wohnungen, bis Baujahr 1977 und wenn der Endenergiekennwert größer als 200 kWh/m² ist. Wird ein Energiebedarfsausweis benötigt, prüft ein Sachverständiger die baulichen Bestandteile des Gebäudes und bestimmt, wie hoch der Energieverbrauch des Objekts sein müsste. Bedarfsausweise sind für Objekte mit bis 5
Wohneinheiten mit ca. 400 Euro anzusetzen.
Der Energieverbrauchsausweis basiert hingegen auf dem tatsächlichen Energieverbrauch, wobei der gemessene Verbrauch aller
Wohnungen des Gebäudes der letzten drei Jahre herangezogen wird. Bei älteren Mehrfamilienhäusern ist der Verbrauchsausweis nur dann zulässig, wenn diese mindestens fünf
Wohneinheiten aufweisen. Da das Heizverhalten von Hausbewohnern sehr heterogen sein kann, existieren beim Verbrauchswert auch gravierende Verfälschungen. Bei neueren Wohngebäuden ab 01. November 1977 ist der Verbrauchsausweis auch für
Gebäude mit weniger als fünf Einheiten zulässig. Mit diesem Datum trat die erste Wärmeschutzverordnung in Kraft. Häuser, die ab diesem Zeitpunkt gebaut wurden, weisen eine bessere Dämmung auf als in den Jahren zuvor.
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