Beim Kauf oder Verkauf ihrer Immobilie in München enthält ein notarieller Kaufvertrag Informationen dazu, wann der Kaufpreis der Immobilie fällig wird.
Der
Kaufpreis für eine
Immobilie ist genau dann fällig, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Alle erforderlichen und notwendigen Genehmigungen liegen vor (z.B. die Zustimmung der Stadt bei einem Sanierungsvermerk)
- Die Auflassungsvormerkung ist im Grundbuch eingetragen worden, d.h. dass das Grundbuch faktisch für den entsprechen Verkäufer gesperrt worden ist
- Die Löschung möglicher Alt-Grundschulden oder Hypotheken sichergestellt worden ist
- Ein etwaiges Vorkaufsrecht nicht ausgeübt worden ist (z.B. das der Stadt München)
Der
Notar teilt darauffolgend
Käufer und
Verkäufer mit, dass die Fälligkeitsvoraussetzungen komplett erfüllt sind. Der
Käufer erhält danach eine Fälligkeitsmitteilung und muss den
Kaufpreis innerhalb einer im
Kaufvertrag genau geregelten Frist bezahlen. Die Zahlung des Kaufpreises löst dann unterschiedliche Fristen in Hinblick auf die Fälligkeit der Nebenkosten aus. Auch die
Notarkosten werden mit Erhalt des beurkundeten Kaufvertrags sofort fällig. Die mit dem
Grundbuch assoziierten Kosten werden in der Regel vier bis sechs Wochen nach der
Beurkundung in Rechnung gestellt. Mit der Fälligkeit des Kaufpreises beginnt eine einmonatige Zahlungsfrist in Bezug auf die Grunderwerbsteuer. Den damit verbundenen Bescheid erhält der
Käufer etwa sechs bis acht Wochen nach der Beurkundung. Erst wenn beides bezahlt worden ist, und der
Verkäufer auch den Erhalt des Kaufpreises bestätigt hat, veranlasst ein zuständiger
Notar die Eigentumsumschreibung und die Löschung der bisherigen Grundschuld. Auch wenn erst ab diesem Zeitpunkt die
Eigentumsübergang erfolgt ist, ist der
Käufer schon ab dem wirtschaftlichen Übergang für die
Immobilie verantwortlich, und zwar in direktem Anschluss nach Übergabe der
Immobilie und der Kaufpreiszahlung.
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