Ein Grundbuchauszug gehört immer zum Prozedere, wenn man eine Immobilie in München kaufen oder verkaufen will.
Der
Grundbuchauszug gibt einen genauen Aufschluss über die herrschenden
Eigentumsverhältnisse an einem Grundstück, die auf ihm liegenden Lasten, z.B.
Hypotheken und Grundschulden. Rechte, die mit dem
Eigentum verbunden sind, wie zum Beispiel das Nießbrauchrecht, Wohnrecht und Vorkaufsrecht, werden ebenso hier eingetragen. Der
Grundbuchauszug bildet demnach alle essentiellen Informationen über ein
Grundstück ab, die für eine Bank zur Immobilienfinanzierung oder für einen
Gewährleistungsausschluss (Kaufvertrag)">Immobilienkauf von Bedeutung sind. Erst nach Einsicht eines aktuellen Grundbuchauszugs wissen beteiligte Parteien, welche Verbindlichkeiten mit einem
Grundstück verbunden sind.
Wer das
Grundbuch für ein bestimmtes
Grundstück einsehen will, kann beim zuständigen
Amtsgericht einen
Grundbuchauszug anfordern. Nach §12 der Grundbuchverordnung(GBO) muss für die Einsicht in das
Grundbuch ein berechtigtes Interesse vorliegen. Bestimmte Personen wie Notare, Behörden, Kreditinstitute sind von dieser Verpflichtung generell befreit, während eine Privatperson immer ihr Interesse darlegen muss. Ein
Grundbuchauszug gliedert sich prinzipiell in fünf Bereiche:
Aufschrift / Deckblatt, das Bestandsverzeichnis Abteilung 1 (Eigentümer), Abteilung 2 (Lasten und Beschränkungen und Abteilung 3 (Hypotheken, Grundschulden, Rentenschulden).
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