Instandhaltungskosten sind Kosten, die aufgewandt werden müssen, um den Bestand Ihrer Immobilie in München dauerhaft zu sichern.
Instandhaltungskosten sind diejenigen Kosten, die aufzuwenden sind, um den Zustand einer
Immobilie zu erhalten und ihren Wert abzusichern. Ansonsten würde sich der Zustand aufgrund von Alterung, Witterung oder Abnutzung erheblich verschlechtern.
Instandhaltungskosten entstehen immer dann, wenn ein Gebäude/
Haus oder eine einzelne
Wohnung in voll funktionsfähigem bzw. nutzbarem Zustand erhalten werden soll. Damit die
Immobilie ihren Wert beibehält, sind Wartung, Inspektion, Verbesserung und
Instandsetzung regelmäßig durchzuführen.
Eigentümer einer vermieteten
Immobilie können Instandhaltungskosten von der Steuer prinzipiell absetzen. Die Kosten für die
Instandhaltung trägt der Vermieter, wenn dies nicht anders in einem
Mietvertrag festgehalten wurde. Wenn die Kosten der
Instandhaltung in den ersten 3 Jahren nach
Kauf der
Immobilie jedoch 15 Prozent der
Anschaffungskosten übersteigen, wertet dies das Finanzamt als anschaffungsnahe Herstellungskosten, die in der Konsequenz abzuschreiben sind. Will man Instandhaltungskosten von Instandsetzungskosten voneinander abgrenzen, fällt dies im Einzelfall meist schwer.
Unter
Instandhaltung versteht man in der Regel vorbeugende Maßnahmen, die in regelmäßigen Abständen erfolgen, um die
Immobilie durch Abnutzung, Alterung und Witterungseinwirkung vor potentiellen baulichen oder anderen Schäden zu schützen. Dazu zählen auch kleinere, regelmäßig anfallende Instandsetzungskosten. Unter
Instandsetzung hingegen sind alle baulichen Maßnahmen zu verstehen, die den Zweck verfolgen, den zugesicherten vertragsgemäßen Zustand der
Immobilie wiederherzustellen.
Eigentümer sind also sehr gut damit beraten, ihre
Immobilie kontinuierlich instand zu halten. Nur wenn die
Immobilie laufend Instand gehalten wird kann diese auch wieder besser verkauft werden.