Die Renovierung einer Immobilie geht über Instandhaltung bzw. Instandsetzung hinaus.
Die Renovierung einer
Immobilie ist dann unumgänglich, wenn die
Bausubstanz nicht regelmäßig instand gehalten wird oder aber auch bei auftretenden Schäden an der
Bausubstanz keine rechtzeitige
Instandsetzung erfolgte. Die Grenzen der einzelnen Begriffe sind generell fließend, wobei unter einer Renovierung solche Maßnahme zu verstehen sind, die über die reine
Instandhaltung und
Instandsetzung hinausgehen und eher auf eine grundlegende Neugestaltung der
Immobilie abzielen.
Im Kern des Begriffs geht es aber darum, abnutzungsbedingte Schäden durch alltäglichen Gebrauch, z.B. Wasserschäden zu eliminieren und zumindest den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Werden aber bei dieser Gelegenheit
Bausubstanz und
Gebäudeteile auf den aktuellen Stand der Technik gebracht und gegebenenfalls neue Bauvorschriften herangezogen, spricht man von einer
Sanierung der Immobilie.
Eine typische Renovierungsmaßnahme würde hingegen die umfassende Beseitigung von Wasserschäden in einem
Badezimmer darstellen. Wird bei dieser Gelegenheit ein vorhandenes altes Wasserabflussrohr gegen ein modernes Kunststoffrohr ausgetauscht und hierfür die Wand geöffnet, wird saniert. Ist die
Eigentumswohnung auch noch vermietet, verwendet das Mietrecht für die Renovierung den Begriff der Schönheitsreparatur. Mieter sind per
Mietvertrag regelmäßig dazu verpflichtet, in bestimmten zeitlichen Abständen Schönheitsreparaturen in ihren Räumlichkeiten vorzunehmen. Will der
Eigentümer einer
Immobilie diese verkaufen, sollte er Überlegungen anstellen, ob er mit einer Renovierung nicht nur den
Kaufpreis höher ansetzen kann. Vielleicht kann er potentielle Interessenten genau damit für seine
Immobilie eher begeistern, als wenn er bestimmte Renovierungsmaßnahmen nicht durchgeführt hätte.
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