Der Eigentümer einer Immobilie enthält von einem Darlehensgeber ein Darlehen in Form eines Einmalbetrages oder in monatlichen Raten.
Ganz konträr zu einem herkömmlichen
Hypothekendarlehen zahlt der
Eigentümer einer
Immobilie als Kreditnehmer weder Zinsen noch eine Tilgung. Der entsprechende Kredit wird erst beim Tod des Eigentümers abgelöst. Bis dahin kann der
Eigentümer mietfrei im eigenen Objekt leben. Der vorzeitige
Verkauf durch den
Eigentümer selbst ist aber auch möglich. Aus dem entsprechenden Verkaufserlös muss er dann das gegebene Darlehen auch tilgen.
Die Umkehrhypothek eignet sich insofern als Alternative zum herkömmlichen Hypothekendarlehen, als Banken
Hypothekendarlehen nur noch dann gewähren können und dürfen, wenn sichergestellt ist, dass der Kreditnehmer in der
Lage ist, das Darlehen nebst Zinsen zu Lebzeiten noch zurückzahlen kann. Bei einer Umkehrhypothek sind vom
Eigentümer der
Immobilie zu Lebzeiten weder Zins noch Tilgung zu zahlen. Nach Ableben des Eigentümers verkauft der Darlehensgeber vereinbarungsgemäß die
Immobilie und tilgt aus dem Erlös das Darlehen. Nicht selten rechnen sich Geldgeber bei Veräußerung der
Immobilie einen hohen Gewinn aus. Bis dahin steigt jedoch kontinuierlich die Schuld durch die entsprechende Zinslast.
Umkehrhypotheken werden auch als Immobilienrente oder Leibrente bezeichnet. Umkehrhypotheken sind per se ein sehr teures Produkt. Entsprechend hohe Abschlussgebühren und Zinssätze sowie erhebliche Risikoabschläge mindern deren Attraktivität deutlich. In der Regel werden nur bis zu 40 % des
Verkehrswertes beliehen. Aus diesem Grund kommen
Immobilien in ungünstiger Lage, und vor allem auf dem Land, eher weniger Betracht, sondern eher Metropolen wie die
Stadt München oder der Umkreis.
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