Die
Wohnfläche ist der wichtigste wertbildende Faktor einer
Immobilie in München. In jedem
Verkaufsexposé und für den Fall, wenn eine
Wohnung vermietet wird, stellt die
Wohnfläche die zentrale Information dar. Sie ist ein direkter Ansatzpunkt, wenn ein
Kaufpreis ermittelt werden soll. Hierzu muss man die
Wohnfläche mit dem ortsüblichen
Quadratmeterpreis multiplizieren, um die Höhe des Kaufpreises zu ermitteln. Die
Wohnfläche spielt also eine essentielle Rolle, wenn Sie ein
Haus oder eine
Eigentumswohnung in
München kaufen, vermieten oder
verkaufen wollen.
Fehler bei der Angabe oder der Berechnung der
Wohnfläche haben unmittelbar eine Auswirkung hinsichtlich etwaiger
Gewährleistungsansprüche auf Käufer- oder Mieterseite. Das Wohnflächenmaß kann aus Grundrisszeichnungen und Bauplänen der
Immobilie in
München entnommen werden - geringfügige Toleranzen werden jedoch nicht beanstandet. Die Hauptproblematik besteht indes in der korrekten Berechnung der Wohnfläche. Die Hauptfehlerquelle liegt oft darin, dass sämtliche Grundflächen voll in Berechnung gebracht werden oder Räume in die Berechnung miteinfließen, die nicht anrechnungsfähig sind.
In Immobilienkaufverträgen empfiehlt sich immer ein klarer Verweis auf entsprechende Grundrisszeichnungen, um spätere Schadenersatzansprüche zu unterbinden. Die Grundlage zur Berechnung der
Wohnfläche bildet die Wohnflächenverordnung. Folgende Räume können als
Wohnfläche gewertet werden: Badezimmer, WC, Dielen und Flure, Kinderzimmer, Küchen, Esszimmer, Schlafzimmer und Wohnzimmer, Nebenräume und Gästezimmer. Dabei kann nicht jeder der aufgeführten Räume zur Berechnung der
Wohnfläche herangezogen werden. Räume und Raumteile mit einer lichten Höhe von zwei Metern können voll angerechnet werden während Räume mit einer Höhe von ein bis zwei Metern nur zur Hälfte Eingang in die Wohnflächenberechnung finden. Wenn die Höhe der Räume unter einem Meter beträgt (z.B. bei Dachschrägen), wird die Fläche nicht mehr als
Wohnfläche gewertet.